Unterhaltsleistungen können im Jahr 2022 bis zu einem Höchstbetrag von 10.908 EUR geltend gemacht werden. Sie können als außergewöhnliche Belastungen oder auch als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
Leisten Sie Zahlungen an eine Person, zu deren Unterhalt Sie gesetzlich verpflichtet sind, so können Sie die entsandenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Der Unterhaltshöchsbetrag erhöht sich um die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung, die der Unterhaltszahlende an den oder für den Unterhaltsempfänger zahlt. Jedoch darf dieser die Beiträge nicht als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung berücksichtigen.
Zahlen Sie an mehrere Personen Unterhalt, ist Ihnen für jede Person der Unterhaltshöchstbetrag zu gewähren.
Der Unterhalshöchstbetrag wird um die Kalendermonate gekürzt, an denen kein Unterhalt gezahlt wurde.
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