Wann darf ich die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung absetzen?
Du kannst die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung angeben, wenn diese 5 Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du musst einen Hauptwohnsitz an Deinem Lebensmittelpunkt haben. Dies ist meist der Ort, an dem Du gemeldet bist. Zusätzlich hast Du aus beruflichen Gründen bzw. beruflicher Veranlassung einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort.
- Der Arbeitsort ist dort, wo sich auch die Tätigkeitsstätte, wie der Firmensitz oder das Büro, befindet.
- Die Zweitwohnung muss ich dabei in der Nähe des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte liegen. Dies ist dann der Fall, wenn
- die Fahrtzeit zwischen der Zweitwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte für einen Weg weniger als eine Stunde beträgt, oder
- die Entfernung zwischen der Zweitwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte weniger als 50 Kilometer beträgt.
- Innerhalb der doppelten Haushaltsführung machst Du maximal eine Familienheimfahrt je Woche geltend.
- Die doppelte Haushaltsführung muss aus beruflichen Gründen sein. Dazu zählt z.B. eine Versetzung, ein Arbeitgeberwechsel oder der Antritt einer neuen Stelle.
Wenn die Voraussetzungen zur doppelten Haushaltsführung erfüllt sind, können beispielsweise folgende Kosten abgesetzt werden:
- Fahrtkosten
- Umzugskosten
- Unterkunftskosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Hausrat und Einrichtungsgegenstände der Zweitwohnung
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