Dann kannst du in der Steuererklärung den Sparer-Pauschbetrag von 801€ nutzen.
Du hast deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Der Sparer-Pauschbetrag wurde nicht voll ausgenutzt.
Dann kannst du den restlichen Teil in der Steuererklärung bei anderen Kapitaleinkünften nutzen.
Dazu musst du alle Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung angeben.
Dein Anlageinstitut kennt die Anschaffungskosten der verkauften Aktien nicht.
Es hat eine pauschale Berechnung für die Kapitalertragsteuer gemacht.
Das passiert mit Hilfe der Ersatzbemessungsgrundlage.
Du weißt die ursprünglichen Anschaffungskosten.
In der Steuererklärung kann das richtige Veräußerungsergebnis und die richtige Kapitalertragsteuer errechnet werden.
Dabei kommt es häufig zu Erstattungen.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de