Was sind Werbungskosten bei Kapitalvermögen?

Der Ansatz von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen.

Sparer-Pauschbetrag

Dafür gibt es einen pauschalen Betrag, den Sparer-Pauschbetrag.

Jeder Steuerpflichtige hat einen Betrag von 801€ (bis 2022) bzw. 1.000€ (ab 2023) als Sparer-Pauschbetrag.

Dieser wird in der Steuererklärung bei der Berechnung ähnlich wie Werbungskosten abgezogen.

Freistellungsauftrag

Der Sparer-Pauschbetrag kann schon bei den Anlageinstituten hinterlegt werden. Das nennt man Freistellungsauftrag

So wird der Sparer-Pauschbetrag schon bei der Auszahlung berücksichtig und nicht erst in der Steuererklärung.

Dann werden bis zum beantragten Limit für Erträge aus Deutschland keine Kapitalertragssteuern einbehalten.

Die Auszahlung ist dann also höher.

Der Freistellungsauftrag wird je Anlageinstitut für ein Jahr gestellt und kann auch aufgeteilt werden.

 

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