Bei der Verlustverrechnung von Kapitalvermögen muss man zwischen zwei Sachverhalten unterscheiden:
Die Verluste aus Kapitalerträgen aus dem aktuellen Jahr erfassen Sie unter »Kapitaleinkünfte«.
Verwenden Sie dazu bitte die Steuerbescheinigung des jeweiligen Geldinstitutes.
Bitte beachten Sie genau die Zeilen der Steuerbescheinigung und übertragen Sie die Daten in die vorgegebenen Zeilen im System.
Die Verlustverrechnung wird im aktuellen Jahr – soweit möglich – oder in anderen Jahren vorgenommen.
Für den Verlustvortrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Unter »alle Steuerbeträge« wird Ihnen der Verlust angezeigt, der aktuell errechnet wurde.
Verluste, die aus dem Vorjahr stammen, werden in einem Bescheid des Vorjahres unter »festgestellte Verluste per 31.12.20xx« ausgewiesen.
Es handelt sich um Verluste, die dem Finanzamt schon bekannt sind, da sie bereits in der Erklärung des Vorjahres waren.
Diese Verluste konnten im Vorjahr nicht verrechnet werden. Die restlichen Verluste werden dann unter »festgestellte Verluste per 31.12.20xx« im Bescheid festgestellt.
Unter dem Punkt »Allgemeines« – »Einkünfte von …« wählen Sie »weitere Einkünfte« und dort ganz unten die Option »Verluste« aus.
Dann erscheint der Punkt »Verluste« im Menü.
Unter »Verlustverrechnung von Kapitalerträgen oder Aktienveräußerungen« können Sie folgende Arten von bereits festgestellten Verlusten des Vorjahres erfassen:
Bitte erfassen Sie die Verluste wie im Bescheid ausgewiesen, damit die Verrechnung korrekt weitergeführt werden kann.
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