Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen?

Bei der Verlustverrechnung von Kapitalvermögen muss man zwischen zwei Sachverhalten unterscheiden:

  1. aktuelle Verluste und
  2. festgestellte Verluste aus dem Vorjahr.

 Wo erfasse ich aktuelle Verluste?

Die Verluste aus Kapitalerträgen aus dem aktuellen Jahr erfassen Sie unter »Kapitaleinkünfte«.
Verwenden Sie dazu bitte die Steuerbescheinigung des jeweiligen Geldinstitutes.
Bitte beachten Sie genau die Zeilen der Steuerbescheinigung und übertragen Sie die Daten in die vorgegebenen Zeilen im System.

Was muss ich für die Verlustverrechnung machen?

Die Verlustverrechnung wird im aktuellen Jahr – soweit möglich – oder in anderen Jahren vorgenommen.
Für den Verlustvortrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Unter »alle Steuerbeträge« wird Ihnen der Verlust angezeigt, der aktuell errechnet wurde.

Wo erfasse ich festgestellte Verluste aus dem Vorjahr?

Verluste, die aus dem Vorjahr stammen, werden in einem Bescheid des Vorjahres unter »festgestellte Verluste per 31.12.20xx« ausgewiesen.
Es handelt sich um Verluste, die dem Finanzamt schon bekannt sind, da sie bereits in der Erklärung des Vorjahres waren.
Diese Verluste konnten im Vorjahr nicht verrechnet werden. Die restlichen Verluste werden dann unter »festgestellte Verluste per 31.12.20xx« im Bescheid festgestellt.

Unter dem Punkt »Allgemeines« – »Einkünfte von …« wählen Sie »weitere Einkünfte« und dort ganz unten die Option »Verluste« aus.
Dann erscheint der Punkt »Verluste« im Menü.
Unter »Verlustverrechnung von Kapitalerträgen oder Aktienveräußerungen« können Sie folgende Arten von bereits festgestellten Verlusten des Vorjahres erfassen:

  • festgestellte Verluste aus Aktienveräußerungen zum 31.12.20xx,
  • festgestellte Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerungen zum 31.12.20xx,
  • festgestellte Verluste aus Termingeschäften zum 31.12.20xx und
  • festgestellte Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung zum 31.12.20xx.

Bitte erfassen Sie die Verluste wie im Bescheid ausgewiesen, damit die Verrechnung korrekt weitergeführt werden kann.

 

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