Wie kann ich eine EÜR erstellen?

Die EÜR kann für die Anlage G (Gewerbetreibende) oder die Anlage S (Selbstständige und Freiberufler) erstellt werden. Die Abgrenzung zwischen den Einkünften aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb orientiert sich an der Art der Tätigkeit. Gewerbetreibende müssen grundsätzlich ihr Unternehmen bei der Gemeinde anmelden und erhalten dann einen Gewerbeschein.

Auch als Kleingewerbetreibender müssen Sie eine EÜR erstellen.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Art von Einkünfte Sie erziehlen, fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach.

 

So erstellen Sie die EÜR als Gewerbetreibender:

  • Bitte setzten Sie im Bereich »Allgemeines« > »Einkünfte« den Haken bei »Gewerbebetrieb« :

  • Anschließend öffnet sich der Punkt »Gewerbebetrieb«, hier legen Sie zuerst die Anzahl der Gewerbebetriebe fest (in der Regel ist das einer).
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie bitte den Punkt »Erstellung einer EÜR«:

  • Dann geht es weiter mit dem Namen Ihrer Firma, der Rechtsform und der Branche, zu der Sie gehören.

Bitte füllen Sie die Felder aus und bestätigen Sie die Daten mit dem Klick auf »Weiter«:

  • Nun können Sie hier in das Interview der EÜR wechseln, klicken Sie dazu auf »EÜR öffnen«:

 

 

So erstellen Sie die EÜR als Selbstständiger oder Freiberufler:

  • Bitte setzten Sie im Bereich »Allgemeines« > »Einkünfte« den Haken bei »Selbstständige Arbeit, Freiberufler:in« :

  • Anschließend öffnet sich der Punkt »Selbstständige Arbeit«. Hier legen Sie zuerst die Anzahl der Unternehmen fest (in der Regel ist das einer):

  • Auf der nächsten Seite wählen Sie bitte den obersten Punkt aus:

  • Hier wählen Sie bitte die Tätigkeit aus, die Sie ausüben:

  • Abschließend geht es mit der Bezeichnung Ihrer Tätigkeit und der Rechtsform Ihres Unternehmens weiter:

  • Nun können Sie hier in das Interview der EÜR wechseln, klicken Sie dazu auf »EÜR öffnen«:

 

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