Wie trage ich das Arbeitszimmer in der Anlage EÜR nach (beim lexoffice-Import)?

Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Betriebsausgaben, wenn

  1. das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder
  2. kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit (1), können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen.
Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (2), sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt.

Als Kosten können Sie:

  • Miete,
  • Gebäude-AfA,
  • Wasser- und Energiekosten,
  • Reinigungskosten,
  • Grundsteuer,
  • Müllabfuhr- und Schornsteinfegergebühren,
  • Gebäudeversicherungen und Renovierungskosten, sowie
  • Ausstattungskosten wie Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen

abziehen.

Bitte rechnen Sie Kosten für das Arbeitszimmer selbstständig aus und tragen Sie diese bei smartsteuer ein.

Die Felder finden Sie in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > beschränkt abziehbare Betriebsausgaben:

Sie können die Kosten in den entsprechen Felder ergänzen:

 

Homeoffice-Pauschale

Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder verzichten Steuerpflichtige auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, können sie für jeden Kalendertag einen Betrag von 5 € abziehen. Dies gilt für maximal 120 Tage im Jahr.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben.

Die Pauschale können Sie in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben eintragen:

in die Zeile 66:

Hilfe & Technischer Support

Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de

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