Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Betriebsausgaben, wenn
Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit (1), können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen.
Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (2), sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt.
Als Kosten können Sie:
abziehen.
Bitte rechnen Sie Kosten für das Arbeitszimmer selbstständig aus und tragen Sie diese bei smartsteuer ein.
Die Felder finden Sie in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > beschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
Sie können die Kosten in den entsprechen Felder ergänzen:
Homeoffice-Pauschale
Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder verzichten Steuerpflichtige auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, können sie für jeden Kalendertag einen Betrag von 5 € abziehen. Dies gilt für maximal 120 Tage im Jahr.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben.
Die Pauschale können Sie in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben eintragen:
in die Zeile 66:
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de