Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Betriebsausgaben, wenn
Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit (1), können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen.
Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (2), sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt.
Als Kosten können Sie:
abziehen.
Bitte rechnen Sie Kosten für das Arbeitszimmer selbstständig aus und tragen Sie diese bei smartsteuer ein.
Die Felder finden Sie in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > beschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
Sie können die Kosten in den entsprechen Feldern (Zeile 63) eintragen.
Homeoffice-Pauschale
Die Pauschale können Sie in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben (Zeile 58) eintragen:
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de