Wie trage ich das Arbeitszimmer in der Anlage EÜR nach (beim lexoffice-Import)?

Die Kosten für ein Arbeitszimmer zählen zu den Betriebsausgaben, wenn

  1. das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder
  2. kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Tätigkeit (1), können Sie die Kosten in unbeschränkter Höhe abziehen.
Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (2), sind die Kosten für das Arbeitszimmer auf 1.250 € beschränkt.

Als Kosten können Sie:

  • Miete,
  • Gebäude-AfA,
  • Wasser- und Energiekosten,
  • Reinigungskosten,
  • Grundsteuer,
  • Müllabfuhr- und Schornsteinfegergebühren,
  • Gebäudeversicherungen und Renovierungskosten, sowie
  • Ausstattungskosten wie Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen

abziehen.

Bitte rechnen Sie Kosten für das Arbeitszimmer selbstständig aus und tragen Sie diese bei smartsteuer ein.

Die Felder finden Sie in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > beschränkt abziehbare Betriebsausgaben:

Sie können die Kosten in den entsprechen Feldern (Zeile 63) eintragen.

Homeoffice-Pauschale

Die Pauschale können Sie in der EÜR unter dem Punkt Einnahmen- und Überschussrechnung > Betriebsausgaben > Sonstige Betriebsausgaben (Zeile 58) eintragen:

Hilfe & Technischer Support

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