Kindesunterhalt können Sie nur steuerlich geltend machen, wenn es für das Kind keinen Anspruch mehr auf Kindergeld gibt.
Jeder Elternteil hat im Normalfall den Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds/Kinderfreibetrags in der Steuererklärung.
Dieser ist unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Erhält niemand mehr Kindergeld für das Kind, können Sie den Kindesunterhalt unter dem Punkt »Ihre privaten Ausgaben« und »Unterhaltszahlungen an Bedürftige« erfassen.
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