Wo kann ich den Unterhalt für mein Kind eintragen?

Kindesunterhalt können Sie nur steuerlich geltend machen, wenn es für das Kind keinen Anspruch mehr auf Kindergeld gibt.

Jeder Elternteil hat im Normalfall den Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds/Kinderfreibetrags in der Steuererklärung.

Dieser ist unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Kindesunterhalt

 

Erhält niemand mehr Kindergeld für das Kind, können Sie den Kindesunterhalt unter dem Punkt »Ihre privaten Ausgaben« und »Unterhaltszahlungen an Bedürftige« erfassen.

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