Wo kann ich die Kosten für Arztbesuche eintragen?

Den Besuch beim Arzt setzen Sie in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an, wenn Ihnen Kosten entstanden sind und der Besuch medizinisch notwendig war.

Bei smartsteuer können Sie die Kosten unter Ihre privaten Ausgaben > Außergewöhnliche Belastungen eintragen:

Anschließend setzten Sie bitte hier den Haken bei »JA«:

Auf der nächsten Seite öffnet sich nun eine Tabelle, über den Button »In der Tabelle erfassen« können Sie diese öffnen:

So könnte ein Eintrag aussehen: 0,30 € * 50 Kilometer = 15 €

Wenn Sie in einem Jahr außergewöhnlich viele Ausgaben haben, die mit Krankheiten zusammenhängen, dann können Sie sich einen Teil der Kosten über die Steuererklärung wiederholen. Allerdings müssen Ihre Ausgaben, die sogenannte »zumutbare Eigenbelastung« überschreiten.
Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch die zumutbare Eigenbelastung.

Bitte beachten Sie: Kosten für vorbeugende gesundheitliche Maßnahmen sind generell nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Das gilt für Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

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