1 Vorbemerkungen
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Am 5.3.2012 hat das BMF den Referentenentwurf für ein JStG 2013 veröffentlicht. Kernstück des Gesetzes war die Umsetzung der sog. europäischen Amtshilferichtlinie. Das JStG 2013 sollte ursprünglich zum 1.1.2013 in Kraft treten. Nachdem der Bundestag am 25.10.2012 das Gesetz angenommen hatte, hatte der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23.11.2012 dem JStG 2013 seine Zustimmung verweigert. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 17.1.2013 den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (17/11844) zum JStG 2013 abgelehnt. Insofern war das Jahressteuergesetz 2013 gescheitert.
Einige Vorschriften des ursprünglichen JStG 2013 fanden ihre Wiederaufnahme im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das auch als JStG 2013 »light« bezeichnet wird (Drs. 17/12375, 17/12532). Dieses neugefasste Gesetz ist im Grundsatz am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, mithin am 30.6.2013 (vgl. BGBl I 2013, 1809, → Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz).
Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25.4.2013 zudem einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/13082) auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/13259) angenommen (→ Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen). Das Gesetz sieht u.a. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen von zehn Jahren rückwirkend zum 1.1.2013 auf acht Jahre und ab 1.1.2015 auf sieben Jahre vor. Daneben werden einzelne steuerliche Vorschriften angepasst.
→ Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz
→ Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
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