Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von smartsteuer

Inhalt

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (»Bedingungen«) gelten für alle Leistungen (»Dienste«) der smartsteuer GmbH (»smartsteuer«). Alle zwischen dem Kunden und smartsteuer im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von smartsteuer getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus den vorliegenden Bedingungen und –soweit abgegeben – der ausdrücklichen Annahmeerklärung von smartsteuer. Die ergänzenden Kurzbeschreibungen »Kurz gesagt« der einzelnen Regelungen stellen eine kurze Zusammenfassung der Bedingungen dar und sind nicht verbindlicher Gegenstand dieser Bedingungen.

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos angenommen werden.

Für nicht registrierte Kunden gelten diese Bedingungen in der bei Vornahme der Nutzungshandlung jeweils aktuellen Fassung. Für registrierte Kunden gelten die Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Registrierung aktuellen Fassung.

smartsteuer behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche und/oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess oder Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden die Kunden vor einer Änderung dieser Bedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informiert. Die Information erfolgt an die von den Kunden benannte E-Mail-Adresse.

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen.

Einfach gesagt

Ein seriöses Internet-Angebot braucht Regeln. In diesen sogenannten »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« steht, wer auf den Seiten von smartsteuer was darf – und was nicht. Zudem ist beschrieben, welche Regeln zwischen Ihnen und uns gelten. Dies haben wir in dieser Spalte kurz zusammengefasst. Rechtlich wirksam sind jedoch alleine die nebenstehenden Regelungen.Die Welt dreht sich weiter und smartsteuer muss von Zeit zu Zeit z.B. wegen einer Gesetzesänderung die Bedingungen anpassen. Dies machen wir jedoch nicht heimlich, sondern informieren Sie mindestens einen Monat vorher.

smartsteuer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, da je Verfahren unverhältnismäßige Kosten von mindestens 190 Euro anfallen.

2. Zugang zur Online-Steuererklärung

Nach der Registrierung kann der Kunde die Steuererklärung nutzen und speichern. Dies erfolgt im Kundenkonto von smartsteuer. Sämtliche Steuerfälle werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und im 11. Jahr nach Anlage automatisch gelöscht. Der Kunde kann angelegte Steuerfälle jederzeit selbstständig löschen, automatische Löschfristen können auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgesetzt werden.

Der Zugang des Kunden zur Online-Steuererklärung erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Mitarbeiter von smartsteuer sind nicht berechtigt, telefonisch oder schriftlich oder sonst wie Passwörter abzufragen. Der Kunde hat smartsteuer unverzüglich zu informieren, wenn ihm eine missbräuchliche Nutzung seiner Daten durch Dritte bekannt wird oder Tatsachen Anlass zu einem entsprechenden Verdacht geben. Bei von Kunden zu vertretendem Missbrauch des Zugangs zur Online-Steuererklärung haftet der Kunde für die daraus entstehenden Schäden. Im Übrigen ist smartsteuer bei missbräuchlicher Nutzung des Zugangs zur Online-Steuererklärung berechtigt, den betreffenden Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

Einfach gesagt

Zum Kennenlernen von smartsteuer steht Ihnen der gesamte Funktionsumfang zur Berechnung der Steuererklärung kostenlos zur Verfügung.Für die sichere Speicherung der eingegebenen Daten ist eine kostenlose Registrierung notwendig. Erst die Übermittlung der Steuererklärung ist kostenpflichtig.

Datenschutz und Datensicherheit sind uns sehr wichtig.

Ihnen werden Ihre Daten ebenfalls sehr wichtig sein, weshalb wir das automatische Löschen Ihrer Steuerfälle und Ihren Zugang zu smartsteuer regeln.

3. Leistungen von smartsteuer

Die Leistung von smartsteuer besteht in der internetbasierten Bereitstellung der Online-Steuererklärung, mit welcher der Kunde die Daten seiner Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Erklärung zur gesonderten und einheitlichen sowie gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung erfassen, berechnen und entgeltlich mittels des so genannten ELSTER-Verfahrens über eine abgesicherte Internetverbindung an das von ihm angegebene Finanzamt übermitteln kann. Die Installation einer Software auf dem Kundenrechner erfolgt nicht. Die elektronische Datenübermittlung erfolgt

  1. mit Einreichung der komprimierten Erklärung: Nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung der Daten an das zuständige Finanzamt wird das ausgefüllte Steuerformular – eine sogenannte komprimierte Steuererklärung – mit Transferticketnummer (auch eTicket genannt) im PDF-Format bereitgestellt. Die Transferticketnummer ist die Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung der Daten an das Finanzamt.
  2. ohne Einreichung der komprimierten Erklärung nach Ihrer Authentifizierung durch smartsteuer. Der Druck und die Abgabe der komprimierten Steuererklärung nicht mehr notwendig. Mit Eingang der elektronisch übermittelten Daten bei der Finanzverwaltung gilt die Erklärung als eingereicht.

Die elektronische Datenübermittlung mit Einreichung der komprimierten Erklärung ist bis zum Veranlagungsjahr 2020 möglich. Ab dem Veranlagungsjahr 2021 erfolgt die elektronische Datenübermittlung immer ohne Einreichung der komprimierten Erklärung nach Ihrer Authentifizierung durch smartsteuer.

Die Finanzverwaltung übermittelt die Bescheiddaten. smartsteuer stellt die Bescheiddaten dem Kunden bereit, der der Bescheiddatenrückübermittlung zustimmt. Durch die elektronische Bescheidprüfung können Steuerbescheide schnell und einfach geprüft werden.

Die Leistung von smartsteuer besteht zudem in der internetbasierten Bereitstellung der Kurzarbeiter-Steuererklärung, mit welcher der Kunde die persönlichen Daten zu seiner Einkommensteuererklärung erfassen und entgeltlich mittels des so genannten ELSTER-Verfahrens über eine abgesicherte Internetverbindung an das von ihm angegebene Finanzamt übermitteln kann. Die Installation einer Software auf dem Kundenrechner erfolgt nicht. Die elektronische Datenübermittlung erfolgt ohne Einreichung der komprimierten Erklärung nach Ihrer Authentifizierung durch smartsteuer. Der Druck und die Abgabe der komprimierten Steuererklärung nicht mehr notwendig. Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen wie Arbeitgeber oder Versicherungsunternehmen an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt werden, gelten als Ihre Angaben. Die Finanzverwaltung verzichtet auf die Angabe dieser Daten in Ihrer Einkommensteuererklärung. Innerhalb der Kurzarbeiter-Steuererklärung können Sie keine steuermindernde oder -ermäßigende Kosten eintragen. Mit Eingang der elektronisch übermittelten Daten bei der Finanzverwaltung gilt die Erklärung als eingereicht.

smartsteuer nutzt Ihre E-Mail-Adresse unabhängig von der Vertragsabwicklung ausschließlich für eigene Werbezwecke zur Übersendung von Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, können Sie der Verwendung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann mit jedem Kommunikationsmittel, nicht nur per E-Mail, erklärt werden. Er muss uns aber zugehen, um wirksam zu werden. Hierfür entstehen keine anderen als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden Sie im Impressum, Sie können dafür auch den entsprechenden Link im Newsletter nutzen. Ihre E-Mailadresse wird danach aus dem Verteiler entfernt.

Zudem bietet smartsteuer Zugang zu weiteren kostenlosen Diensten wie Lexika und diverse Hilfsmittel zur Berechnung privater Finanzdaten (z.B. Lohnrechner).

Einfach gesagt

Mit smartsteuer können Sie mit der Online-Steuererklärung Ihre

  • Einkommensteuererklärung,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Umsatzsteuererklärung,
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

anfertigen und kostenpflichtig an das Finanzamt übermitteln.

Sie können die Erklärung

  1. elektronisch und in Papierform an das Finanzamt senden: Sie müssen nach der Datenübermittlung nur noch die Kurzfassung ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit Ihren Belegen beim Finanzamt einreichen.
  2. elektronisch ohne Papier an das Finanzamt senden nachdem smartsteuer Sie eindeutig identifiziert hat.

Wer Kurzarbeit erhalten hat, kann eine einfache Kurzarbeiter-Steuererklärung abgeben. Sie verzichten jedoch darauf, Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einzutragen.

Wenn Sie möchten, werden wir Sie regelmäßig erinnern, dass Sie die Steuererklärung noch nicht abgegeben haben.

4. smartsteuer Soforterstattung

smartsteuer bietet nach einem internen Algorithmus ausgewählten Kunden an, die »smartsteuer Soforterstattung« zu wählen. Bis zu der Höhe der prognostizierten Erstattung können sich diese Kunden für einen Amazon.de Gutschein entscheiden. Einen Betrag in Höhe des ausgewählten Amazon.de Gutscheins zieht smartsteuer nach Eingang des Steuerbescheides – spätestens jedoch 120 Tage nach Rechnungsdatum – per SEPA-Basislastschrift ein.

Einfach gesagt

Einige Kunden können die smartsteuer Soforterstattung wählen. Sie erhalten bis zu 100 % der errechneten Erstattung als Amazon.de Gutschein. Nach dem Erhalt des Steuerbescheides oder 120 Tag nach Rechnungsstellung zieht smartsteuer den ausgezahlten Betrag per SEPA-Basislastschrift ein.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den auf Grundlage seiner Eingaben automatisiert erstellten Entwurf seiner Steuererklärung vor Übermittlung an das Finanzamt auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen. Durch die (elektronische) Unterschrift auf der Steuererklärung bzw. elektronischen Übermittlung der Steuererklärung bestätigt der Kunde gegenüber dem Finanzamt, dass die von ihm getätigten Angaben zutreffend sind.

Zur Vermeidung von Fristversäumnissen muss der Kunde die Steuererklärung rechtzeitig absenden. Die komprimierte Steuererklärung ist möglichst zeitnah nach der Datenübermittlung mit Hilfe der Online-Steuererklärung von smartsteuer bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Ohne diese unterschriebene Steuererklärung ist eine Bearbeitung der Daten beim Finanzamt nicht möglich. Etwaige technisch bedingte Verzögerungen bei der Datenübermittlung über Internet oder die Möglichkeit sonstiger technischer Störungen hat der Kunde zu berücksichtigen.

Einfach gesagt

Wir möchten Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung bestmöglich mit einem verständlichen, möglichst kurzen Interview und vielen Tipps und Tricks unterstützen. Manche Sachen können wir Ihnen aber nicht abnehmen: Durch Ihre rechtzeitige Unterschrift bestätigen Sie dem Finanzamt, dass alle Angaben richtig sind.

6. Vertragsschluss

Mit dem Absenden seiner Bestellung für den Dienst durch smartsteuer durch Anklicken des Buttons »zahlungspflichtig bestellen« bzw. »Jetzt kaufen« gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das der Kunde für die Dauer von 2 Tagen nach Abgabe der Bestellung gebunden ist. Das ggf. nach Ziffer 7 der vorliegenden Bedingungen bestehende Recht, seine Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

smartsteuer bestätigt dem Kunden den Zugang seiner Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese E-Mail-Bestätigung erfolgt automatisiert. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, in der E-Mail würde neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme des Vertragsangebots des Kunden erklärt.

Ein Vertrag kommt zwischen dem registrierten Kunden (Kontoinhaber) und smartsteuer zustande, wenn smartsteuer die Bestellung des Kunden durch eine Annahmeerklärung oder durch die Ausführung der Dienstleistung innerhalb der vorstehenden Bindungsfrist angenommen hat.

Einfach gesagt

Sie schließen mit smartsteuer einen Vertrag, indem Sie den Button »zahlungspflichtig bestellen« oder »Jetzt kaufen« klicken und smartsteuer eine Annahme erklärt hat oder die Dienstleistung ausgeführt hat.

7. Widerrufsrecht

Wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Das Recht auf Widerruf erlischt, wenn der Kunder vor der Ausführung des Vetrages im Bestellprozess durch den Button-Klick »Jetzt kaufen« ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und gleichzeitig damit zur Kenntnis nimmt, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt.

Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (smartsteuer GmbH, Drostestraße 16, 30161 Hannover, hilfe@smartsteuer.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster-Widerrufsformular

Folge des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Einfach gesagt

Selbstverständlich können Sie als Verbraucher den Kauf nach den gesetzlichen Bestimmungen widerrufen. Sie können jedoch nicht widerrufen, wenn smartsteuer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragausführung beginnt und Sie ausdrücklich dem Erlöschen des Widerrufsrechts zustimmen.

8. Informationen zur Mängelhaftung

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

Einfach gesagt

Die Gewährleistung entspricht den Regeln des BGB. Unsere AGB weichen nicht von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften ab.

9. Preise, Zahlungen, Gutscheine, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Sämtliche Preisangaben von smartsteuer sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nach Ausführung des Dienstes durch smartsteuer wird dem Kunden hierfür automatisch eine Rechnung von smartsteuer per E-Mail zugeschickt. Diese wird auch im Benutzerprofil des registrierten Kunden bereitgestellt.

Rechnungen von smartsteuer sind sofort zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, und sind ohne jeden Abzug zahlbar.

Die Bezahlung erfolgt über den vom Kunden gewählten Zahlungsweg. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte (Visa oder MasterCard), PayPal oder per SEPA-Basislastschrift.

In keinem Fall entstehen dem Kunden hierfür zusätzliche Kosten. Die Zahlung per SEPA-Basislastschrift kann nur mit einem deutschen Girokonto durchgeführt werden. Die Kreditkarte bzw. das Konto (Ausnahme Zahlung per SEPA-Basislastschrift) wird sofort nach Absendung der Bestellung (»zahlungspflichtig bestellen« bzw. »Jetzt kaufen«) belastet.

Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift wird smartsteuer dem Kunden über den Betrag und den Fälligkeitstermin per E-Mail informieren (»Vorabankündigung« oder »Prenotification«). Die Frist für die Vorabankündigung wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch smartsteuer verursacht wurde.

Bei Verwendung von PayPal sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal zu beachten. Um die Transaktionen zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, empfiehlt smartsteuer dem Kunden, sich die Payment-ID und die Transaktionsnummer zu notieren, die der Kunde nach der Zahlung von smartsteuer erhält. Um die Sicherheit der Daten des Kunden zu gewährleisten, beauftragt smartsteuer einen Dienstleister mit der Abwicklung der Zahlung. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Hinweise zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung.

Einen Gutschein von smartsteuer kann der Kunde entweder in seinem Benutzerprofil oder unmittelbar während des Bezahlvorgangs eingeben und dadurch einlösen. Gutscheine von smartsteuer sind einmalig einlösbar und beinhalten einen festen Wert, der von dem zu zahlenden Brutto-Rechnungsbetrag abgezogen wird. Die von smartsteuer ausgegebenen Gutscheine sind zeitlich befristet wie im jeweiligen Gutschein angegeben. Nach dem dortigen Ablaufdatum hat der Inhaber des Gutscheins keinen Anspruch auf Einlösung mehr. Eine Barauszahlung des im Gutschein ausgewiesenen Guthabens ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Kunde ist nicht berechtigt gegenüber Forderungen von smartsteuer aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von smartsteuer ist der Kunde jedoch berechtigt, sofern und soweit er Ansprüche wegen mangelhafter Leistung durch smartsteuer oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

Der Kunde darf eine Zurückbehaltungsrecht gegenüber smartsteuer nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben (Dienstleistungs-) Vertragsverhältnis herrührt.

Einfach gesagt

Wir haben eine Leistung erbracht, die von Ihnen zu bezahlen ist. Sie erhalten eine Rechnung und können mit den von uns zur Verfügung gestellten Zahlungswegen bezahlen.

Wir belasten Ihr Konto anschließend sofort. Bei einer SEPA-Basislastschrift (früher »Einzugsermächtigung« oder »Lastschrift«) kündigen wir die Belastung mit einer Frist von 1 Tag an.

Gutscheine können nur einmal und zu dem beschriebenen Wert befristet eingelöst werden. smartsteuer kann Ihnen für den Gutschein kein Geld auszahlen.

Wir haben zudem geregelt, wann Sie mit eigenen Ansprüchen gegen smartsteuer aufrechnen oder die Zahlung zurückhalten können.

10. Haftung

Die Dienste von smartsteuer beinhalten keine individuelle Beratung oder individuelle Prüfung der vom Kunden eingegebenen Daten. Die abschließende Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine eventuell daraus resultierende Steuererstattung bzw. -nachzahlung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

Soweit smartsteuer im Rahmen der Online-Steuererklärung eine voraussichtliche Steuerschuld des Kunden errechnet, handelt es sich um eine unverbindliche Berechnung eines Annäherungswertes. smartsteuer ermittelt die Steuerschuld aufgrund der vom Kunden eingegebenen Daten anhand der jeweils geltenden Steuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Die Berechnung von smartsteuer kann von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, die allein das zuständige Finanzamt ermittelt.

smartsteuer ist bemüht, den Zugang zu seinen Online-Produkten permanent (365 Tage/Jahr, 24h/Tag) zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein. smartsteuer übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktionsweise der von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten ELSTER-Software sowie für die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der ELSTER-Server sowie die Internetanbindung des Kunden.

Sollte die von smartsteuer zur Ausführung der Dienste verwendete Software Fehler aufweisen, die z.B. zu einer Fehlfunktion oder Ungenauigkeit oder Nichtfunktion der Online-Steuererklärung führen, ist smartsteuer berechtigt, eine technische Umgehung der Fehler einzurichten, soweit die Fehlerbeseitigung mit unverhältnismäßigem Aufwand für smartsteuer verbunden wäre und durch die Umgehung die Nutzbarkeit der Online-Steuererklärung für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

smartsteuer haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Die Haftung von smartsteuer wegen Verzugs bei der Erbringung der Dienste ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 25% der jeweils vereinbarten vertraglichen Vergütung (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.

In sonstigen Fällen haftet smartsteuer – vorbehaltlich der Ausnahmen in folgendem Absatz – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von smartsteuer vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes ausgeschlossen.

Die Haftung von smartsteuer für garantierte Beschaffenheitsmerkmale der Dienstleistungen sowie die Haftung von smartsteuer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

Einfach gesagt

»Die Haftung verleiht der Schuld ihre irdische Schwere« hat Karl Larenz, ein bedeutender deutscher Zivilrechtler, formuliert. Die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadens, die Beschränkung und den Ausschluss der Haftung haben wir hier geregelt.In Deutschland dürfen nur wenige Personen wie z.B. Steuerberater individuelle Beratungen in Steuersachen leisten. Anbieter von Steuererklärungsprogrammen wie smartsteuer dürfen dies nicht. Unser Support hilft Ihnen aber sehr gerne bei der Lösung technischer Probleme.

Wir tun im Übrigen unser Bestes, dass Ihnen die zutreffende Steuererstattung oder -nachzahlung auf den letzten Cent genau angegeben wird. Am Ende entscheidend ist jedoch die Berechnung des Finanzamtes.

Wir möchten Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Manchmal ist dies z.B. wegen eines Updates nicht möglich. Wir haben auch keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit Ihres Internetanschlusses oder die Server der Finanzverwaltung.

11. Urheberrechte

smartsteuer hat an allen Bildern, Filmen und Texten die im Rahmen der Online-Steuererklärungs-Dienste (www.smartsteuer.de) veröffentlicht werden, Urheberrechte.

Eine Verwendung dieser Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch smartsteuer nicht gestattet.

Einfach gesagt

An den Bildern, Filmen und Texten hat smartsteuer Urheberrechte, so dass diese nur mit der Zustimmung von smartsteuer verwendet werden dürfen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der zwischen smartsteuer und dem Kunden zustande kommende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international-privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte am Geschäftssitz von smartsteuer, also in Hannover, für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann smartsteuer oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Stand: August 2022

Einfach gesagt

Bei Schwierigkeiten möchten wir mit Ihnen eine Lösung finden. Sollte dies nicht möglich sein und Sie gehören zu einer der angegebenen Gruppen, dann wäre der Streit in Hannover nach deutschem Recht auszutragen.

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