28.05.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Fristverlängerung: Später die Steuer machen – aber warum eigentlich?

Es sind erstmal gute Nachrichten aus der großen Koalition. Die Abgabefrist für die Steuererklärung soll in diesem Jahr nach hinten verschoben werden. Statt bis zum 31. Juli sind nun drei Monate mehr Zeit – bis zum 31. Oktober 2021. Warum das so ist, warum es sogar noch ein oder zwei Tage später sein dürfte, wie Sie sich am besten verhalten und was für die nächsten Jahre gilt – Sie erfahren es hier bei uns im Blog von smartsteuer.

Corona macht es möglich

Ja, das ist schon die einfache Antwort auf die Frage nach dem Warum für die Verschiebung. Wer seine Steuererklärung selbst macht, ist – so die Regierung – durch die Corona-Pandemie besonders belastet. Das betrifft sicher nicht alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aber doch sehr viele. Insofern ist das eine gute Entscheidung aus den Kreisen der großen Koalition von CDU/CSU und SPD. Die Zustimmung im Bundesrat gilt als sicher, so dass die neue Frist endgültig ab Ende Juni greifen dürfte. Entlastet werden aber auch Steuerberaterbüros, denn die haben auch drei Monate mehr Zeit, die Frist endet wie für die Lohnsteuerhilfevereine sogar erst am 31. Mai 2022. Aber – und das betonen wir hier gern: In den aller-aller-meisten Fällen können Sie sich das Geld dafür sparen. Denn mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer kommen Sie schnell und einfach ans Ziel. Und preiswert ist das auch noch.

Sogar noch mal ein oder zwei Tage mehr

Weil der 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, muss die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 sogar erst am 1. November 2021 beim Finanzamt sein. Und da das auch noch in einigen Bundesländern ein Feiertag ist (Allerheiligen), reicht dort sogar der 2. November 2021! Bevor wir es vergessen: Diese Fristen gelten nur für die, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Wer das genau ist, können Sie in diesem Blogartikel nachlesen. Wer freiwillig abgibt, hat weiterhin vier (!) Jahre Zeit für die Abgabe. Also für das Steuerjahr 2020 bis zum 31. Dezember 2024. Was dabei zu beachten ist, steht auch im eben erwähnten und verlinkten Beitrag.

Was sollten Sie jetzt tun?

Ganz so uneigennützig wie es klingt, ist das Ganze aber doch nicht von der Bundesregierung. Denn natürlich werden jetzt viele warten mit der Steuererklärung. Und darunter werden auch viele sein, die mit einer satten Steuererstattung rechnen könnten. Und dieses Geld muss der Staat nun erstmal nicht zahlen.

ABER: Wir von smartsteuer haben eine Idee für Sie!

  • Setzen Sie sich am besten jetzt an die Steuererklärung. Und natürlich am allerbesten mit unserer Online-Lösung smartsteuer.
  • Hier sehen Sie in jedem Schritt, wie viel Sie vom Staat zurückbekommen – oder eventuell nachzahlen müssen.
  • Wenn Sie fertig sind, sehen Sie das Endergebnis.
  • Bei einer Steuererstattung sollten Sie die fertige Erklärung auch gleich ans Finanzamt schicken. Desto schneller bekommen Sie Ihr Geld vom Staat zurück.
  • Bei einer Steuernachzahlung warten Sie einfach bis Ende Oktober mit dem Verschicken der Steuererklärung. Dann kommt die Nachzahlung auch entsprechend später. Setzen Sie sich aber unbedingt eine Erinnerung. Es wäre ärgerlich, wenn Sie zuspät abgeben und deswegen einen Verspätungszuschlag zahlen müssten.

So wird doch ein Schuh draus, oder? Sie verschenken mit unserer Idee kein Geld – weder in die eine noch in die andere Richtung.

Wie sieht es für die nächsten Jahre aus?

Da können wir uns recht kurzfassen. Stand jetzt wird es ab 2022 wieder „normal“ laufen. Das heißt, Sie müssen dann wieder jeweils bis zum 31. Juli abgeben. Natürlich ist es denkbar, dass es im nächsten Jahr auch noch mal später wird, weil die Steuerberaterbüros immer noch hinterherhinken dürften. Denn die sind dann auch seit zwei Jahren im Dauereinsatz – zusätzlich zu den normalen Aufgaben liefen auch sehr viele der staatlichen Hilfen für Unternehmen über Steuerbüros.

Wir werden Sie natürlich hier im Blog auch im nächsten Jahr auf dem Laufenden halten.

Was bedeutet das konkret für mich? Nun, wir haben es ja weiter oben genau beschrieben. Machen Sie Ihre Steuer trotzdem jetzt – bei einer Erstattung schicken Sie diese sofort ab. Bei einer drohenden Nachzahlung warten Sie damit bis Ende Oktober.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Michael sagt:

    Wie sicher ist die Verschiebung des Abgabedatums für die Steuererklärung?

  • Avatar Steffen KLuge sagt:

    „Corona macht es möglich
    Ja, das ist schon die einfache Antwort auf die Frage nach dem Warum für die Verschiebung. … “

    LOL .. wer glaubt denn so was … es geht nur um die Bundestagswahl, damit die Menschen vor der Wahl nicht die ernüchternde Steuerbescheinigung bekommen, um dann wieder nachzahlen zu müssen und zu sehen was wieder nicht anerkannt wurde.

    das wird Millionen Treffen, die in Homeoffice doch keine Arbeitszimmer angerechnet bekommen oder „Beihilfen“ dann verteuern müssen …

    das wird uns alle treffen … somit das Volk nur vor der Wahl nicht verärgern …

    so einfach ist das !
    mit Corona hat das nix zu tun …

  • Avatar nils sagt:

    Hallo Michael,

    wir können nun davon ausgehen, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2020 (nicht Folgejahre) auf den 31.10.2021 verlängert wird.
    Nachdem das „ATAD-Umsetzungsgesetz“ den Bundestag passiert hat, wird die Zustimmung des Bundesrats Ende Juni erwartet.

  • Avatar Gerd sagt:

    Super das ihr uns genau erzählt ,was Sache ist.Jeder erzählt meist immer was anderes und dann hat man mehr Fragezeichen als Informationen. Muss ich dem Finanzamt über meine Verspätung informieren?Es wäre Super wenn ihr mich genauso genau informiert über die Mütterrentenfreibetrag.Da es sich ja um eine ausserordentliche Neufestsetzung handelt ,ist der Anteil der Mütterrente anders zu versteuern. Bitte um genaue Informationen. DANKE und bleibt alle gesund. Gerd


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