11.01.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner · Selbstständige ·
Lesezeit: 4 Min.

Die erste Steuererklärung: Das müssen Sie beachten

Was ist wohl das Schwierigste an der ersten eigenen Steuererklärung? Richtig, sich für die Abgabe zu entscheiden. Bei vielen ist das Thema Steuern vor allem mit Unwissenheit verbunden. Wenn Sie sich aber dazu entschlossen haben, sich dem Thema zu stellen, werden Sie in den meisten Fällen belohnt. Selbst wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, weil Sie zum Beispiel selbstständig sind oder als Eheleute der Steuerklasse 3, 5  oder 4 mit Faktor angehören, ist bei der ersten Abgabe einiges zu bedenken.

Viele Steuerzahler sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dadurch verlieren die meisten der Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte so jährlich im Schnitt 1.095 €. 

Was zu beachten ist, wenn Sie zum ersten Mal Ihre Steuererklärung abgeben wollen, erklären wir Ihnen im Folgenden. 

Gründe für die Abgabe einer Steuererklärung

Mit dem Einstieg ins Arbeitsleben kommen Sie an der ersten Steuererklärung irgendwann nicht mehr vorbei. Besonders dann, wenn Sie ohnehin verpflichtet zur Abgabe sind. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie selbstständig sind oder Nebeneinkünfte über 410 € haben. In welchen Fällen Sie als Arbeitnehmer außerdem verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, erfahren Sie über Steuererklärung Frist oder im § 46 EStG. 

Als Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte führt der Arbeitgeber automatisch einen Teil des Lohns als Einkommenssteuer ab. In diesem Fall gibt es vor allem einen wesentlichen Grund für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung: die Erstattung! 

Unsere Kunden von smartsteuer erhalten durchschnittlich eine Steuererstattung von 1.095 € jährlich. Diese Summe kann sogar noch höher ausfallen. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, kann das nämlich bis zu vier Jahre rückwirkend machen und so bis zu vier Erstattungen erhalten. Dafür ist auch kein umfangreiches Steuerwissen nötig. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer geht das ganz einfach und verständlich für Einsteiger. Schritt für Schritt werden Sie mit hilfreichen Tipps und Informationen durch Ihre Steuererklärung geführt und erhalten eine Live-Berechnung Ihrer möglichen Erstattung. 

Wichtige Fristen und wertvolle Tipps zur Steuererklärung

Die Steuererklärung wird immer rückwirkend erstellt, das heißt im Jahr 2024 wird die Erklärung für das Steuerjahr 2023 abgegeben. Die Steuererklärung für 2023 muss bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Diese Frist gilt für alle, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Bei denen, die die Unterstützung eines Steuerberaters oder des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. Mai 2025. Welche Fristen und Richtlinien für das Steuerjahr 2023 gelten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. 

Wichtig bei der ersten Steuererklärung – Sie können mehr absetzen, als Sie vielleicht glauben: 

Die Werbungskosten gehören zu den wichtigsten absetzbaren Ausgaben. Dazu zählen alle Aufwendungen, die Sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit hatten. Die Fahrtkosten für den Arbeitsweg, der Laptop als Arbeitsmittel, aber auch Aufwendungen für Weiterbildungen oder Bewerbungen fallen darunter. Insgesamt können bis zu 1.230 € pauschal als Werbungskosten für 2023 abgesetzt werden und das sogar ohne Nachweise durch Belege. Das Beste: auch Homeoffice-Tage können ab 2023 mit 6 € pro Tag und maximal mit 1.260 € geltend gemacht werden. 

Nachweise und Quittungen für Spenden oder Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken- oder Lebensversicherungen sollten Sie allerdings aufbewahren. Dazu zählen auch Aufwendungen für die private Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Rente. All diese sogenannten Sonderausgaben können ebenfalls abgesetzt werden. 

Die außergewöhnlichen Belastungen beschreiben die Kosten, die Ihre zumutbaren Belastungen überschreiten. Dazu gehören Krankheitskosten, Aufwendungen für Brillen oder Zahnprothesen. Diese Ausgaben können jedoch nur geltend gemacht werden, wenn Sie ihre zumutbare Belastung überschreiten. Diese Summe setzt sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder individuell zusammen. Hier können Sie einfach Ihre außergewöhnlichen Belastungen einfach online berechnen. 

Wenn Sie Handwerker, eine Haushaltshilfe oder Gartenarbeiten von einem Dienstleister in Anspruch genommen haben, lassen sich für diese sogenannten haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 % der Lohnkosten und, je nach Art der Dienstleistung, ein Maximalbetrag absetzen. Für Handwerkerleistungen beispielsweise können maximal 1.200 € abgesetzt werden. Rechnen Sie hier Ihre Erstattung aus

Sie sehen, es gibt einige mögliche Faktoren, die sich steuermindernd auswirken können. Konkrete Summen variieren hier je nach Lebenssituation, sollten aber in keinem Fall unter den Tisch fallen!

Welche Angaben braucht das Finanzamt von mir? 

Damit Ihre erste Steuererklärung ein Erfolg wird, hilft es vorab, die wichtigsten Angaben und Unterlagen zur Hand zu haben. Dazu gehört zunächst die Steuer-ID. Diese ist ein Leben lang gültig und wurde 2008 per Post zugeschickt. Alle, die danach geboren sind, erhalten sie Steuer-ID zur Geburt. Sollten Sie diese nicht mehr auffinden, können Sie diese bei der Bundeszentrale für Steuern erneut anfordern. Außerdem benötigen Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung, die Sie meist von Ihrem Arbeitgeber zum Ende oder direkt zu Beginn des nächsten Jahres erhalten. Zusätzlich dazu sollten alle Kontoauszüge, die Bescheinigung der Krankenkasse, Quittungen und Rechnungen parat liegen, die Ihre Ausgaben belegen können. 

Checkliste:

Damit Sie unter all den Unterlagen nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen eine Checkliste mit allen wichtigen Angaben zusammengestellt.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Es gibt eigentlich keinen Grund, auf eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung zu verzichten. Einmal angefangen, ist die größte Hürde überwunden. Mit unserer Checkliste zur Steuererklärung können Sie sich zudem optimal auf Ihre Abgabe vorbereiten und vergessen keine wichtigen Unterlagen mehr. 

Selbst, wenn Sie über keinerlei Steuerwissen verfügen, bieten Online-Plattformen wie smartsteuer eine einfache und verständliche Möglichkeit, von Ihren Steuern zu profitieren. Um keine Steuertipps mehr zu verpassen, abonnieren Sie unseren Newsletter.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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