Pendlerpauschale Rechner 2025/2026

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Pendlerpauschale gilt für Deinen Arbeitsweg von der Wohnung zum Arbeitsplatz, ganz unabhängig vom Fortbewegungsmittel.
  • Ab 2026 gilt eine einheitliche Pauschale von 0,38 € pro Kilometer
  • Bis 2025 gilt die Pauschale von 0,30 €  und ab dem 21 Kilometer 0,38 €

Pendlerpauschale berechnen

Gib die Entfernung zwischen Deiner Wohnung und Deinem Arbeitsplatz an. Trage ein, wie oft Du den Weg zum Arbeitsplatz im Jahr zurückgelegt hast. Bei einer normalen 5-Tage-Arbeitswoche erkennt das Finanzamt mit Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen 230 Fahrten pro Jahr an. Der Rechner ermittelt, in welcher Höhe Du die Fahrtkosten abziehen kannst.


Welche Ausnahmen gibt es bei der Berechnung der Pendlerpauschalen?

Wenn Du das Fahrrad nutzt, zu Fuß gehst oder öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg nimmst, kannst Du maximal 4.500 € pro Jahr als Pauschale geltend machen. Damit ist dem sogenannten Umweltverbund in der Mobilität eine Obergrenze gesetzt.

Unser Tipp: smartsteuer berechnet die Pauschale

Keine Lust auf komplizierte Berechnungen?  Nutze den Entfernungspauschalen Rechner in der Steuererklärung von smartsteuer. Gib die Entfernung an, Urlaubstage, Homeoffice- oder Krankheitstage. Dann ist alles fertig berechnet und eingetragen.

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Mobilitätsprämie anstatt Entfernungspauschale?

Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Dein Verdienst liegt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 12.096 Euro (2025). Wenn Du als alleiniger Verdiener verheiratet bist, gilt das für den doppelten Betrag.

2. Deine Fahrt zum Arbeitsplatz ist länger als 20 Kilometer

Treffen diese beiden Punkte auf Dich zu, dann kannst Du grundsätzlich über die Steuererklärung die Mobilitätsprämie einfordern.

Wie wird die Mobilitätsprämie berechnet?

Ab Kilometer 21 kannst Du von 0,38 € pro Kilometer 14 % geltend machen, bis der Grundfreibetrag erreicht wird.

Beispiel: Du fährst 42 Kilometer zur Arbeit. Dann veranschlage 22 Kilometer zu 0,38 € (38 x 22) pro Arbeitstag. Arbeitest Du z.B. 100 Tage im Jahr, dann ergibt sich daraus die Rechnung:

100 Tage x 0, 38 € x 22 km = 836 €

Wenn Du z.B. als Single 10.000 € im Jahr verdienst, dann bekommst Du die volle Summe von 836 € vom Finanzamt. Verdienst Du aber 11.500 € pro Jahr, erhältst Du nur die Differenz von 12.096 € -11.500 €, also 596 €. Der restliche Betrag liegt über dem Grundfreibetrag und verfällt.

Du willst wissen, was Dir zusteht? Dann melde Dich einfach an und nutzte kostenlos unseren Online-Rechner von smartsteuer.

Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder Entfernungspauschale?

Die Pendlerpauschale wird oft auch als Entfernungspauschale oder als Kilometerpauschale bezeichnet. Die Kilometerpauschale bezeichnet dabei allgemein alle Strecken die dienstlich verursacht sind und nicht nur die Streckke zwischen Wohsitz und Arbeitsstätte.

Sie ist ein wichtiger Teil der Werbungskosten in der Steuererklärung und betrifft die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte. Dabei entstehen Kosten, etwa für das Auto oder Motorrad, wie Benzin, Abnutzung, Reparaturen oder Versicherung. Aber auch Fahrten mit dem Fahrrad oder die Fahrkarten im öffentlichen Verkehr sollen damit abgedeckt werden.

Da es aufwendig wäre, alles aufzulisten, gibt es die Pendlerpauschale. Egal, wie Du zur Arbeit kommst, Du erhältst pro Kilometer für die einfache Fahrt 0,30 €. Ab Kilometer 21 kannst Du 0,38 € geltend machen.

Als Entfernung wird meist die kürzeste Straßenverbindung genommen. Ausnahme: Du kannst nachweisen, dass Du regelmäßig einen längeren, aber schnelleren Weg, etwa über die Autobahn nutzt.

Aufs Jahr gerechnet, kann da einiges zusammenkommen. Fährst Du an 220 Arbeitstagen und eine einfache Strecke von 25 Kilometern, kannst Du schon 1.650 € herausholen. Damit liegst Du allein schon mit der Entfernungspauschale über der Werbungskostenpauschale von 1.000 €. Es lohnt sich also genau zu rechnen, um kein Geld zu verschenken.

Weitere Rechner:

Brutto Netto Rechner / Einkommensteuer Rechner / Außergewöhnliche Belastungen Rechner / Spendenrechner / Kurzarbeitergeld Rechner

Häufige Fragen

Wer bekommt die Pendlerpauschale?

Für jeden Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte gilt die Pauschale. An den Tagen, an denen Du im Homeoffice arbeitest, gilt stattdessen die Homeoffice-Pauschale.

Über den Autor:

Stefan Heine

Stefan Heine

Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Mit viel Ruhe sorgt Stefan für Ausgleich und Harmonie im smartsteuer Team.

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