Als Kleinunternehmer tragen Sie Ihre Einnahmen bitte hier ein:
Als Kleinunternehmer, nach §19 UStG, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, aber trotzdem gehören Ihre Einnahmen zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Von der Umsatzsteuer befreit sind nur bestimmte Arten von Umsätzen, z. B.: Briefmarkenverkäufe oder die als Arzt erzielten Umsätze.
Senden Sie uns eine E-Mail mit ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de