Wird im Bescheid ein falscher Steuerbetrag festgesetzt und zur Zahlung fällig, kann dieser Fehler noch 5 Jahre lang korrigiert werden.
Ein Steuerbescheid wies über 70.000€ Steuererstattung aus. Richtig wäre ein Betrag von ca. 300€ gewesen. Der Steuerpflichtige behielt den Erstattungsbetrag und meldete sich nicht beim Finanzamt. Als das Finanzamt den Fehler nach 6 Jahren bemerkte, forderte es die Differenz zwischen der erstatteten Steuer und der richtigen Steuer zurück. Die Rückforderung war nicht korrekt, da die Zahlungsverjährung bereits abgelaufen war.
Nach 5 Jahren tritt Zahlungsverjährung ein. Da bedeutet, dass die festgesetzten Ansprüche erlöschen.
Mit Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit der Steuer fängt die Verjährungsfrist von 5 Jahren an zu laufen. Sind die Jahre um, tritt Rechtssicherheit ein. Das bedeutet, dass dann unveränderbar klar ist, welche Steuer zu zahlen oder zu erstatten ist.
Die Zahlungsverjährung gilt sowohl für das Finanzamt als auch für den Steuerzahler. Der Steuerbetrag kann nach Ablauf der Frist weder zu Gunsten noch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geändert werden. Sollte das Finanzamt also zu viel Steuer festgesetzt haben, sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem Amt in Verbindung setzen und Einspruch einlegen.
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