Anlage Unterhalt – Ausfüllhilfe

Auf dieser Seite helfen wir Ihnen dabei, die Anlage Unterhalt (Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen) richtig auszufüllen. Außerdem beantworten wir Ihnen im Rahmen dieser Ausfüllhilfe die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Anlage Unterhalt der Einkommensteuererklärung.

Nachfolgenden werden wir uns den folgenden Themen widmen:

Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt

Überblick der Formularinhalte der Anlage Unterhalt

Seite 1 Zeilen 4 bis 16 – Angaben zum Haushalt der unterhaltenen Person und den Unterhaltsleistungen

Hier tragen Sie gewisse Basisdaten ein. Beispielsweise die Anschrift des unterstützten Haushalts, die Höhe des Unterhalts sowie Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zeilen 17 bis 26 – Auslandsunterhalt

Auch Unterstützungsleistungen ins Ausland können erklärt werden, allerdings gelten hier recht strenge Nachweisregelungen über die Zahlungen.

Seite 2 Zeilen 31 bis 44 – Angaben zur ersten im Haushalt lebenden Person

Anhand Ihrer Angaben wird überprüft, ob die Abzugsvoraussetzungen von der durch Sie unterstützten Person erfüllt werden.

Zeilen 45 bis 54 – Angaben zum Einkommen der unterstützten Person

Wenn die unterstützte Person selbst ein Einkommen bezieht, verringert sich hierdurch der abzugsfähige Höchstbetrag.

Seite 3 Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Personen

Inhaltlich gleichen die Seiten 3 und 4 der Anlage Unterhalt der Seite 2. Dort haben Sie die Möglichkeit, Angaben zu weiteren durch Sie unterstützten Personen zu machen.

Seite 1 – Angaben zum Haushalt der unterhaltenden Personen, Aufwendungen für den Unterhalt und Auslandsunterhalt

Zeilen 4 bis 6 – Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)

In Zeile 4 ist die Anschrift der unterstützten Person anzugeben. In Zeile 5 müssen Sie außerdem den Wohnsitz angeben, falls die unterstützte Person im Ausland lebt. In letzterem Fall gelten strengere Nachweisregelungen, und ggf. Sonderregelungen, auf die weiter unten im Formular eingegangen wird.

Sollten im Haushalt der unterstützten Person mehrere Personen leben, so werden die Unterhaltszahlungen gleichmäßig auf diese Personen verteilt. Die Zahl an Personen müssen Sie in Zeile 6 eintragen. Zusätzlich ist für jede Person im Haushalt eine eigene Seite der Anlage Unterhalt auszufüllen.

Zeilen 7 bis 16 – Aufwendungen für den Unterhalt

Wenn im Haushalt mehrere Personen leben, tragen Sie alle für den laufenden Lebensunterhalt getätigten Zahlungen ein – hierzu zählen beispielsweise Zahlungen für Miete, Kleidung und Nahrung. Dieser Betrag wird in gleichen Anteilen auf alle im Haushalt lebenden Personen verteilt.

Ein Abzug kann nur geltend gemacht werden, wenn in einem Monat auch tatsächlich eine Unterhaltszahlung stattgefunden hat. Die Unterstützungszeiträume sind in den Zeilen 7 und 9 einzutragen. Die jeweils ersten getätigten Zahlungen im Zeitraum der Unterstützung kommen in die Zeilen 8 und 10. Sollte es sicher bei der unterstützten Person um einen Ehegatten handeln, wird davon ausgegangen, dass das gesamte Jahr über Unterhalt bezahlt wurde. Sollte in Ihrem Fall die Unterstützung nur während eines Teils des Jahres geleistet worden sein, so wird in der Regel der Jahreshöchstbetrag gekürzt.

Die Höhe der Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung kommt in die Zeilen 11, 13 und 15. Nicht abzugsfähig ist dabei der Teil des Beitrags, aus welcher sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt. Ersichtlich ist dies anhand der Bescheinigung der Krankenkasse. Der Anteil des Beitrags ist jeweils in Zeile 12, 14 bzw. 16 einzutragen.

Zeilen 17 bis 26 – Unterstützungsleistungen an im Ausland lebende Personen

Wenn die unterstützte Person einen Wohnsitz im Ausland hat, so sollten Sie dies bereits in Zeile 5 angegeben haben.

Damit Sie die Unterhaltszahlungen ins Ausland steuerlich geltend machen können, benötigen Sie aus dem Land des Wohnsitzes der unterstützten Person eine Unterhaltserklärung über die persönlichen Verhältnisse sowie das Einkommen und das Vermögen der durch Sie unterstützten Person. In Ihrer Anlage Unterhalt ist hierzu zusätzlich in Zeile 34 eine Eintragung durchzuführen. Handelt es sich bei der unterstützten Person nicht um Ihren Ehegatten und ist die Person jünger als 65 Jahre, dann können Unterhaltszahlungen in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Zudem gelten für den Nachweis der Zahlungen erhöhte Anforderungen. Die notwendigen Angaben über den Zahlungsweg kommen in die Zeilen 17 bzw. 18 und 20 – zudem müssen Sie der Anlage Unterhalt die entsprechenden Nachweise beifügen.

Seite 2 – Allgemeine Angaben zur unterstützten Person, Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person

Zeilen 31 bis 44 – Allgemeine Angaben zur unterstützten Person

Hier sind einige allgemeine Angaben rund um die unterstützte Person zu machen. Diese werden genutzt um zu prüfen, ob die Unterhaltszahlungen abzugsfähig sind und über welchen Zeitraum hinweg die Unterstützung erfolgte.

Sollte die Unterstützung nicht das ganze Jahr über geleistet worden sein, so wird der abzugsfähige Höchstbetrag anteilig (je nach Zeitraum) berücksichtigt.

Zeilen 45 bis 54 – Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterstützungsleistungen an eine im Inland lebende Person liegt bei derzeit (Stand: 2017) 8.354 Euro pro Jahr je unterstützter Person. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Dieser Betrag reduziert sich allerdings, wenn die unterstützten Personen eigene Einkünfte erzielen, die größer sind als 624 Euro pro Jahr. Ebenso wird der abzugsfähige Höchstbetrag um die Höhe öffentlicher Ausbildungshilfen wie beispielsweise BAföG-Zuschüsse gekürzt. Als Grundlage für die Berechnung gelten ausschließlich Monate, die innerhalb des bereits angegebenen Unterstützungszeitraums liegen.

Kapitalerträge – beispielsweise Zinsen – sind „Bezüge“ und müssen in die Zeilen 51 und 52 eingetragen werden. Andernfalls handelt es sich um Einkünfte, welche in den Zeilen 49 und 50 eingetragen werden.

Seite 3 und Seite 4 der Anlage Unterhalt

Die Seiten 3 und 4 der Anlage Unterhalt sind inhaltlich identisch zur Seite 2 und werden genutzt, wenn mehrere Personen im unterstützten Haushalt leben.

Orientieren Sie sich ggf. also an der Ausfüllhilfe für die Seite 2 der Anlage Unterhalt.

Machen Sie es sich einfach:

Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.

Jetzt Steuer starten
smartsteuer GmbH hat 4,43 von 5 Sternen 607 Bewertungen auf ProvenExpert.com