Anlage Vorsorgeaufwand – Ausfüllhilfe

In der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Aufwendungen zur Vorsorge steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen beispielsweise gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haft- oder Unfallversicherungen.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anlage Vorsorgeaufwand richtig ausfüllen und geben Ihnen dabei wichtige Hinweise, auf die Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie dieses Steuerformular ausfüllen.

Ausfüllhinweise zur Anlage Vorsorgeaufwand

Überblick der Formularinhalte der Anlage Vorsorgeaufwand

Seite 1 Zeilen 4 bis 11 – Aufwendungen zur Altersvorsorge

Hier erfassen Sie Versicherungsbeiträge, welche später zu einem Rentenanspruch führen werden. Hierzu zählen sowohl gesetzliche als auch private Beiträge, die Sie geleistet haben.

Zeilen 12 bis 29 – Inländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Hier sind gezahlte Beiträge für inländische Kranken- und Pflegeversicherungen zu erfassen. Abhängig von Ihrem Versicherungsstatus (freiwillig versichert oder pflichtversichert) muss die Angabe jeweils in einer anderen Zeile erfolgen.

Seite 2 Zeilen 31 bis 36 – Ausländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Analog zum letzten Abschnitt auf der ersten Seite, werden im Ausland gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hier erfasst.

Zeilen 37 bis 52 – Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Weitere gezahlte Vorsorgeaufwendungen sind in diesen Zeilen anzugeben. Hierzu zählen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung genauso wie Unfall-, Risiko-, oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 3) – Grundangaben

Ihre Grundangaben, also Ihren Name sowie Ihre Steuernummer, geben Sie in den Zeilen 1 bis 3 an.

Ausfüllhilfe Seite 1 (Zeilen 4 bis 11) – Beiträge zur Altersvorsorge

Als Altersvorsorgeaufwendungen zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (bei Arbeitnehmern) genauso wie Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, landwirtschaftlichen Alterskassen und privaten Rentenversicherungen (Rürup-Versicherungen).

Zeilen 4 und 9 – Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind

Als in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherter Arbeitnehmer, tragen Sie in der Zeile 4 den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ein – die Höhe des Betrags können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. In Zeile 9 tragen Sie den Anteil ein, den Ihr Arbeitgeber für Sie trägt.

Zeile 5 – Landwirtschaftliche Altersklassen und berufsständische Versorgungseinrichtung

Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden hier eingetragen, wenn die Einrichtung vergleichbare Leistungen erbringt wie die gesetzlichen Rentenversicherungen. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse sind von den Gesamtaufwendungen abzuziehen.

Typischerweise haben hier zum Beispiel selbstständig tätige Ärzte, Apotheker und Architekten einen Eintrag vorzunehmen.

Zeilen 6 und 10 – Geringfügig beschäftigte

Haben Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) gearbeitet, sind seitens des Arbeitnehmers normalerweise keine Beiträge zu zahlen. Sie haben aber die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten, um Ihren späteren Rentenanspruch aufzustocken.

Haben Sie diese Möglichkeit in Anspruch genommen, tragen Sie die Höhe der Aufwendungen in Zeile 6 ein. Zusätzlich müssen Sie in diesem Fall auch die Arbeitgeberanteile in Zeile 10 eintragen. Haben Sie die Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, brauchen Sie den Anteil des Arbeitgebers nicht anzugeben.

Zeile 7 – Erstattete Beiträge und steuerfreie Zuschüsse

Erstattete Beiträge und steuerfreie Zuschüssen zu den Beträgen in den Zeilen 4 bis 6 sind hier einzutragen.

Nicht einzutragen sind hier ggf. Zuschüsse zu zertifizierten Basisrentenverträgen (Zeile 8) und Arbeitgeberanteile und-zuschüsse (Zeilen 9 und 10). Diese Beträge sind jeweils direkt von den angegebenen Beträgen abzuziehen.

Zeile 8 – Rürup-Verträge

Hier geben Sie Versicherungsbeiträge private kapitalgedeckte Rentenversicherungen an, auch bekannt als Rürup-Verträge. Wichtig ist, dass der Vertrag staatlich zertifiziert ist, da er nur dann in der Steuererklärung anerkannt wird.

Sie müssen weiterhin gegenüber Ihrem Anbieter des Basisrentenvertrags eingewilligt haben, dass Ihre Vertragsdaten sowie die Höhe Ihrer Beiträge an die Zentrale Stelle für Altersvorsorge übermittelt werden dürfen.

Zeile 11 – Steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen

Geben Sie Ihr an, ob Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen haben. Bei Zusammenveranlagung ist diese Angabe jeweils von beiden Ehepartnern zu machen.

Die Angaben haben den Hintergrund, dass für sämtliche Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag gilt. Dieser liegt bei 1.900 Euro, wenn Sie:

  • Steuerfreie Zuschüsse zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten haben (z.B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung)
  • Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten (ganz oder teilweise) haben, ohne dafür eigene Beiträge entrichten zu müssen

In allen anderen Fällen gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro, beispielsweise bei Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

Seite 1 (Zeilen 12 bis 23) – Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Zeilen 12 bis 16 – Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Firmenzahler

Die Zeilen 12 bis 16 sind von Bedeutung für alle pflichtversicherten Arbeitnehmer sowie für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber Beiträge abführt („Firmenzahler“). Die nötigen Zahlen für die hier gefragten Angaben können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Wenn Sie im Bezugsjahr Beitragsrückerstattungen erhalten haben, so mindern diese die abzugsfähigen Beträge des laufenden Jahres. Die entsprechenden Angaben sind in den Zeilen 15 und 16 zu machen.

Wird von Ihrer Krankenkasse ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben, so ist dieser bei Arbeitnehmern und Firmenzahlern bereits in dem Betrag aus Zeile 12 enthalten und wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Zeilen 17 bis 22 – Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner

Wenn Sie Rentner sind, tragen Sie Ihre selbst gezahlten Beiträge in die Zeilen 17 bis 22 ein. Die entsprechenden Informationen zur den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Auch als freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer, der die Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst trägt und ggf. einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält, nutzen Sie für Ihre Angaben die Zeilen 17 bis 22.

Als Selbstständiger oder pflichtversicherter Künstler, der freiwillig gesetzlich versichert ist, nutzen Sie die Zeilen 17 bis 22.

Erstattete Beiträge müssen Sie in den Zeilen 20 und 21 ausweisen – die Höhe der Erstattungen entnehmen Sie der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse.

Achten als Arbeitnehmer darauf, in den Zeilen 17 und 19 den gesamten von Ihnen gezahlten Versicherungsbeitrag anzugeben – also auch den Teil, der Ihnen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurde. Zu entnehmen ist diese Informationen Ihrem Lohnsteuerbescheid.

Zeile 23 – Wahlleistungen

Als Arbeitnehmer (pflicht- oder freiwillig versichert), Selbstständiger oder Rentner können Sie in Zeile 23 zusätzlich zu den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung auch noch weitere Beitragsanteile für Wahlleistungen aufführen. Auch Aufwendungen für zusätzliche Krankenversicherung (z.B. Auslandskrankenversicherungen oder Versicherungen für Krankenhaustagegeld) können hier erklärt werden.

Beachten Sie, dass diese Beiträge nur begrenzt abzugsfähig sind.

Seite 1 (Zeilen 24 bis 29) – Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert, sondern Mitglied einer inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind, dann sind die Zeilen 24 bis 29 für Sie relevant.

Die Beiträge der privaten Kassen sind im gleichen Umfang abzugsfähig wie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt, dass Sie die Beiträge zur Basiskrankenversicherung in voller Höhe absetzen können, Wahlleistungen oder Ansprüche auf Krankengeld hingegen – genau wie bei der gesetzlichen Versicherung – mit Einschränkungen.

Wie hoch die jeweiligen Beitragsteile ausfallen, können Sie der Bescheinigung Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft entnehmen. In Zeile 28 tragen Sie die Beitragsteile der Krankenversicherung ein, welche nicht der Basisabsicherung dienen.

Beitragsrückerstattungen mindern auch bei den privaten Kassen den abzugsfähigen Betrag. Die Höhe der erhaltenen Beitragsrückerstattungen ist von Ihnen in die Zeile 26 einzutragen. Steuerfreie Zuschüsse (beispielsweise durch die Rentenversicherungsanstalt, wenn Sie pensionierter Beamter sind) kommen in die Zeile 27.

Wenn Sie Beiträger zu einer freiwilligen zusätzlichen Pflegeversicherung geleistet haben, tragen Sie diese in Ihrer Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 29 ein.

Seite 2 (Zeilen 31 bis 36) – Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie Beiträge an eine ausländische Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben, sind die Zeilen 31 bis 36 für Sie von Wichtigkeit.

Die ausländische Versicherung kann sowohl gesetzlich als auch privat sein und muss im Wesentlichen mit einer inländischen Versicherung vergleichbar sein. Eine Reisekrankenversicherung oder eine im Inland abgeschlossene Auslandskrankenversicherung kann hier also nicht eingetragen werden.

Genau wie bei den inländischen Kranken- und Pflegeversicherungen können Sie auch hier die Beiträge zur Basisabsicherung in voller Höhe abziehen. Beitragsteile für Krankengeldanspruch und Wahlleistungen geben Sie in Zeile 36 an. Diese unterliegen auch bei der ausländischen Krankenversicherung Beschränkungen und sind nicht in voller Höhe abzugsfähig.

Seite 2 (Zeilen 37 bis 39) – Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Der vom Arbeitgeber erstattete Teil der Kranken- oder Pflegeversicherung muss in die Zeilen 37 bis 39 eingetragen werden.

Die Zeile 37 bezieht sich dabei auf den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Zeile 38 auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und die Zeile 39 auf den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Zu entnehmen ist die Höhe des jeweiligen Betrags Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Wenn Sie kein Arbeitnehmer sind, können Sie die Zeilen 37 bis 39 natürlich ignorieren.

Seite 2 (Zeilen 40 bis 45) – Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Wenn Sie die Pflichtversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) für andere Personen übernommen haben und auch offiziell der Versicherungsnehmer sind, können Sie die gezahlten Beiträge in diesen Zeilen eintragen. Sollten Sie die Beiträge für mehr als eine Person übernommen haben, so fügen Sie Ihrer Steuererklärung eine formlose Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ bei und tragen Sie in Zeile 98 des Hauptvordrucks eine „1“ ein.

Wenn Sie Beiträge für einen getrenntlebenden oder geschiedenen Lebenspartner oder Ehegatten übernommen haben, sind diese nicht in diesen Abschnitt einzutragen, sondern werden bei der Einkommensteuerveranlagung des Ehegatten als Sonderausgabe abgezogen. Wenn Sie die Aufwendungen getragen haben ist es unter Umständen möglich, diese als Unterhaltsleistung steuerlich geltend zu machen. Die Eintragung erfolgt entweder in den Hauptvordruck der Einkommenssteuererklärung oder in der Anlage Unterhalt.

Beiträge für Kinder, die bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden, werden in der Anlage Kind als Sonderausgabe geltend gemacht wenn Sie dem Kind als Versicherungsnehmer die Beiträge ersetzt haben.

Ausfüllhilfe Seite 2 (Zeilen 46 bis 52) – Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Alle weiteren und sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können, kommen in die Zeilen 46 bis 52. Hierzu zählen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden nicht zugestimmt haben
  • Unfall-, Haft- und Lebensversicherungen
  • Rentenversicherungen

Arbeitslosenversicherung – Zeilen 46 und 48

Den Arbeitnehmeranteil des Beitrags zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung tragen Sie in die Zeile 46 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die Höhe des Aufwands können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Wenn Sie Beiträge zu einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung geleistet haben, tragen Sie die Höhe der Beiträge in die Zeile 48 des Formulars ein.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden nicht zugestimmt haben – Zeile 47

Wenn Sie sich gegen die elektronische Datenübermittlung Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt entschieden haben, müssen Sie einen Eintrag in Zeile 47 vornehmen.

Beachten Sie, dass in diesem Fall auch Ihre Beiträge zur Basisabsicherung lediglich bis zum Höchstbetrag abzugsfähig sind.

Unfall-, Haft- und Lebensversicherungen – Zeilen 49 und 50

In der Zeile 49 können Sie geleistete Beiträge zu einer freiwilligen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung eintragen.

Unfall,- und Haftpflichtversicherungsbeiträge kommen in die Zeile 50. Hierzu zählen beispielsweise die Beiträge zur

  • privaten Haftpflichtversicherung
  • Tierhaftpflichtversicherung
  • Kfz-Insassenunfallversicherung
  • Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Beiträge zu Witwen-, Waisen-, und Sterbekassen

Nicht angeben können Sie Sachversicherungen. Hierzu zählt beispielsweise die Kfz-Kaskoversicherung, Diebstahl-, Hausrats-, oder Rechtsschutzversicherungen.

Rentenversicherungen – Zeilen 51 und 52

Die Zeile 51 bezieht sich auf Rentenversicherungen, deren Laufzeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und für die Auszahlung der Versicherungsleistung entweder eine Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlungen („Kapitalwahlrecht“) vorsehen.

Die Zeile 52 bezieht sich auf Rentenversicherungen, deren Laufzeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und für die Auszahlungen in Form regelmäßiger Zahlungen („Rente“) erfolgen.

Seite 2 (Zeilen 53 bis 58) – Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Dieser Abschnitt ist von Interesse für Beamte, Vorstandsmitglieder, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder andere Personen, für die keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis bestanden hat – also auch für Studenten oder Praktikanten.

Tragen Sie in den Zeilen 53, 54 und 55 ein, um welchen Fall es sich bei Ihnen handelt und machen Sie in den Zeilen 55, 56 und 57 eine Angabe ob aufgrund der Tätigkeit eine Anwartschaft auf Altersvorsorge (Zeile 56) bestanden hat oder diese ohne eigene Beitragsleistungen erworben wurde (Zeile 57). Als GmbH-Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied müssen Sie bei einer Eintragung in Zeile 57 geeignete Unterlagen als Nachweis miteinreichen.

Geben Sie zuletzt in Zeile 58 an, ob Sie Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis bezogen haben, bei dem es sich nicht um steuerlich begünstigte Vorsorgebezüge handelt. Keine Eintragung ist beispielsweise bei Altersteilzeit vorzunehmen.

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