28.03.2023 · Arbeitnehmer · Beliebte Beiträge ·
Lesezeit: 3 Min.

Unsere Top 4: Das bringt richtig Geld bei der Steuererklärung

Wie oft hören wir leider immer noch, dass sich eine Steuererklärung nicht lohnen würde. Was schade ist. Denn sehr oft verschenken Sie dadurch Geld. Schauen Sie doch deshalb unbedingt in diesen Blogbeitrag: Mit unserer Top 4 erfahren Sie, was richtig hilft, um sich Ihr Geld vom Staat zurückzuholen.

Ganz klar, jeder hat andere Lebensumstände – und damit ist auch jeder Steuerfall verschieden. Der eine kann an der einen Stelle richtig punkten, der andere zieht die größte Steuerersparnis in einem anderen Bereich. Deshalb stellen die Nummern auch keine Rangliste im eigentlichen Sinn dar. Schauen Sie alle Punkte durch – und folgen Sie im Zweifel den weiterführenden Links. Es lohnt sich – versprochen!

Top 1: Werbungskosten

Der Klassiker schlechthin! Denn hinter diesem Begriff verbirgt sich alles, was Sie an Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit haben. Alles, was Sie zahlen, wird von Ihrem Einkommen bei der Steuer abgezogen – und die Steuerbelastung sinkt. Bei den Werbungskosten gibt es zwar eine Pauschale von 1.230 €, die automatisch und ohne Nachweise angerechnet wird. Doch sehr viele kommen locker darüber. Pendler zum Beispiel, die einen Arbeitsweg von mindestens 19 Kilometern (einfache Strecke) haben. Mehr zu dieser Entfernungs- oder Kilometerpauschale finden Sie in diesem Blogartikel.

Dienstlich veranlasste Reisen, die der Chef nicht zahlt, können bei der Steuer auch einiges bringen: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand und gegebenenfalls Übernachtungskosten. Wer berufsbedingt umziehen muss, kann auch jede Menge Geld sparen. Das gilt auch, wenn eine zusätzliche Wohnung am Arbeitsort bezogen werden muss, Stichwort doppelte Haushaltsführung.

Und auch wer generell nicht viel unterwegs sein muss für die Arbeit, kann so einiges absetzen. Da sind zum Beispiel Arbeitsmittel, die von Fachliteratur über Computer bis zu Berufskleidung reichen. Kosten für das Arbeitszimmer, für Weiterbildungen und Bewerbungen sollten Sie ebenfalls nicht vergessen. Und auch die Kosten für eine Berufsausbildung oder ein Studium lassen sich absetzen. Noch mehr Beispiele finden Sie übrigens in unserem Artikel „Werbungskosten – das können Sie in der Steuererklärung angeben“.

Top 2: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Hier höre ich schon die Nörgler. Nein, ich kann mir keinen leisten, der bei mir putzt, auf meine Kinder aufpasst oder meine Wohnung streicht. Okay, das stimmt sicher auf den ersten Blick.

Doch jetzt kommt das große Aber: Wohl die meisten von uns zahlen Miete. Und damit auch die Neben- oder Betriebskosten. Zumindest Teile davon sind eben auch Handwerkerleistungen wie Schornsteinfeger und Heizungswartung sowie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister, Gebäudereinigung und Gartenpflege. Und diese lassen sich absetzen!

Und wer die Kohle hat, kann die oben genannten Beispiele und noch viel mehr zu 20 % absetzen. 

Top 3: Sonderausgaben

Das sind Ausgaben, die nichts mit dem Job zu tun haben. Der größte Posten dabei: die Vorsorgeaufwendungen – von den Beiträgen zur Rentenversicherung über die private Altersvorsorge bis hin zu den Beiträgen zu Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung. Ausführlicher finden Sie das im Steuer-ABC.

Familien mit Kindern können Kosten für Kinderbetreuung absetzen, Ex-Eheleute Unterhaltszahlungen (in diesem Fall aber nicht für die Kinder). Selbst die Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge mindern die Steuerlast. Mehr zu Sonderausgaben in diesem Blogbeitrag.

Top 4: Außergewöhnliche Belastungen

Die betreffen tatsächlich nicht jeden, doch Betroffene dürfen sich über indirekte Hilfe vom Staat freuen. Das bekannteste Beispiel sind wohl die Krankheits- oder Arztkosten. Wer sich die Zähne machen lassen muss, jedes zweite Jahr eine neue Brille braucht, auf ein Hörgerät angewiesen ist oder gar im Rollstuhl sitzt, hat in der Regel relativ viel zu zahlen – über die Kassenleistung hinaus.

Die gute Nachricht: Diese Kosten lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Aber erst ab einer bestimmten Grenze, der zumutbaren Belastung. Deren Höhe hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab. Ausführlich finden Sie das hier.

Hinzu kommen unter anderem Pflege- und Kurkosten, der Ausbildungsfreibetrag für Kinder (maximal 924 €) und Pauschalbeträge für Menschen mit einer Behinderung ab einem Grad von 25.

Was bedeutet das konkret für mich?
Machen Sie die Steuer! Für die meisten lässt sich da was rausholen. Und wenn Sie sagen, da muss ich erst für die Steuererklärung zahlen und dann krieg ich ja doch nichts wieder – dann kennen Sie unsere Online-Lösung smartsteuer noch nicht. Die ist nicht nur einfach und auch für Steuerlaien geeignet. Sie sehen da immer, wie viel Geld Sie vom Finanzamt zurückbekommen. Und zahlen müssen Sie erst, wenn Sie die Steuererklärung an das Finanzamt schicken. Das ist doch mal ein Wort, oder?

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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LETZTE BEITRÄGE

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Frank Greim sagt:

    Leider ist in Ihrem Beitrag ein Fehler unterlaufen.
    Zitat: „Hinzu kommen unter anderem Pflege- und Kurkosten, der Ausbildungsfreibetrag für Kinder (maximal 924 €) und Pauschalbeträge für Menschen mit einer Behinderung ab einem Grad von 25.“
    Es gibt im Schwerbehindertenrecht keine ungerade Einstufung des Grad der Behinderung mehr. Dieeser wird in 10er-Schritten ermittelt von 10-100. So gestaffelt gibtes auch den Behindertenpauschbetrga gemäß §33b EstG.

  • Avatar Reinhold Ulke sagt:

    Hallo smartsteuer bekommt man dieses Jahr überhaupt was an Geld , habe bestimmt auch zuwenig angegeben .
    Soll 756 Euro sein in etwa aber das Finanzamt Brilon überweist nichts . Sind ein 6 Personen Haushalt .!
    Darunter 2Rentner . Vater 82 und selbständig -Mutter 78 und pflegebedürftig … können Sie auch eine Steuererklärung abgeben da die Rente vorne und hinten
    nicht reicht .Bitte um Rückmeldung unter 015906510198
    Vielen lieben seien
    Reinhold Ulke

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo Reinhold Ulke,
    leider können wir dich nicht direkt beraten, sondern lediglich über aktuelle Entwicklungen informieren. Setze dich mit deinen Fragen gerne mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

    Liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team


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