Verschaffung der Verfügungsmacht
Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen und Folgen Nach § 3 Abs. 1 UStG liegt eine →Lieferung vor, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird (Abschn. 3.1 Abs. 1 Satz 1 UStAE). Zur Behandlung der Übertragung von Wertpapieren und Anteilen als sonstige Leistung s. BMF vom 30.11.2006 (BStBl I 2006, 793 sowie Abschn. 3.5 Abs. 8 UStAE) unter → Lieferung. Die Verschaffung der Verfügungsmacht […]