Steuererklärungspflicht für Arbeitnehmer

Muss jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich wird unterhalb des Grundfreibetrags (2020: 9.408 € Ledige/ 18.816 € Verheiratete) nicht besteuert und deshalb ist eine Veranlagung unterhalb dieser Grenzen nicht verpflichtend. Der Betrag bezieht sich auf eine Größe, die in der Steuererklärung berechnet wird, das »zu versteuernde Einkommen«.

Die Regelungen sind im Einkommensteuergesetz recht kompliziert dargestellt. An dieser Stelle zeigen wir eine Auswahl der häufigsten Sachverhalte bei denen die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend ist:

  • andere Einkünfte über 410 €, die nicht Arbeitnehmereinkünften sind,
  • mehrere Arbeitgeber in dem Steuerjahr,
  • Steuerklassen-Kombi 3/5 oder 4 mit Faktor,
  • ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag für Werbungskosten,
  • Erhalt von Lohnersatzleistungen (wie Insolvenzgeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I),
  • Ehescheidung und erneute Heirat innerhalb eines Veranlagungszeitraums.

Bei verpflichteter Abgabe musste die Steuererklärung 2017 noch bis zum 31.05.2018 beim Finanzamt vorliegen. Ab der Steuererklärung 2018 verlängert sich die Abgabefrist auf 7 Monat nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entsteht. Die Steuererklärung 2018 muss also bis zum 31.07.2019 abgegeben werden.

Wenn Ihr nicht zur Abgabe verpflichtet seid, könnt Ihr trotzdem eine Steuererklärung abgeben. Dies nennt man Antragsveranlagung. Diese ist innerhalb von 4 Jahren immer möglich. Das bedeutet, dass Ihr auch eine Steuererklärung einreichen könnt, wenn Ihr nicht zur Abgabe verpflichtet seid.

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