Anschaffungskosten eines PC

Wenn Sie einen neuen Computer anschaffen und diesen auch beruflich nutzen, werden diese Kosten als Werbungskosten für Arbeitsmittel anerkannt.
Dabei sind folgende Sachen zu beachten:

1) Preis des Computers

Liegt der Preis des PCs unter 952€ brutto, gilt der PC als geringwertiges Wirtschaftsgut und kann vollständig in dem Kalenderjahr als Werbungskosten angesetzt werden.
Bei einem höheren Preis muss der Computer über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass die Kosten über 3 Jahre verteilt werden.

2) Beruflicher Nutzungsanteil

Der PC kann nur in Höhe des prozentualen beruflichen Nutzungsanteils als Werbungskosten anerkannt werden. Eine private Nutzung von unter 10% muss nicht berücksichtigt werden. Häufig kann der private bzw. berufliche Nutzungsanteil nicht ermittelt werden, so dass die Anteile geschätzt werden müssen. Wenn eine nicht unerhebliche Nutzung glaubhaft erscheint, wird regelmäßig eine hälftige Aufteilung für private/berufliche Nutzung anerkannt. Eine höhere berufliche Nutzung muss begründet oder glaubhaft gemacht werden.

3) Bestandteile/Peripheriegeräte

Scanner, Drucker, eine Tastatur und eine Maus für den Computer sind nicht selbstständig nutzbar und deshalb nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut ansetzbar. Diese Kosten müssen zu den Kosten des Computers hinzugerechnet und mit abgeschrieben werden.

Beispiel:

Computer am 01.04.2019 für 1.000€ gekauft, dazu eine Tastatur mit Maus für 200€.  Ein beruflicher Nutzungsanteil von 50% wird geschätzt.

Nutzungsdauer: 3 Jahre
50% beruflicher Nutzungsanteil von 1.200€ = 600€
Werbungskosten pro Jahr für den PC :
– Im ersten Jahr Abschreibung für 9 Monate =  Anschaffungskosten (nur der berufliche Anteil)/ Nutzungsdauer/12 *Anzahl der Monate ab Lieferung  (600/3/12*9=150)
– Im zweiten Jahr Abschreibung für 12 Monate =  200
– Im dritten Jahr Abschreibung für 12 Monate = 200€
– Im vierten Jahr noch 4 Monate Abschreibung = 50€

Die Summe von 600€ entspricht den Anschaffungskosten von Computer und Peripherie im Zusammenhang mit einem beruflichen Nutzungsanteil von 50%.

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